Wir sind bestrebt, unsere Dienstleistungen auf effiziente und kostentransparente Weise zu erbringen. Unsere Honorare berechnen sich im Allgemeinen auf der Basis des Zeitaufwandes. Auf Nachfrage hin sind wird gerne bereit, Sie über das Stundenhonorar der Anwälte zu informieren. In besonders komplizierten Angelegenheiten, bei Eilsachen, Angelegenheiten großen finanziellen Umfangs, unter Berücksichtigung des Ergebnisses und der Mandantenbeziehung ist es möglich, dass das Stundenhonorar nach oben bzw. nach unten im Ermessen der Kanzlei angepasst wird.
Die MwSt wird gesondert in Rechnung gestellt, Steuerfreistellungen ausgenommen. Soweit vereinbart, findet der Inkassotarif des niederländischen Anwaltsvereins Anwendung.
In bestimmten Fällen besteht die Möglichkeit, vorab Sondertarife zu vereinbaren, wie z.B. im Rahmen von Schiffsarresten, Pfändungen, einstweilige Verfügungen, usw.
Des Weiteren ist es für bestimmte juristische Leistungen im Rahmen eines Abonnements möglich, einen Jahrestarifsatz zu vereinbaren, bei dem die Möglichkeit einer nachträglichen Anpassung besteht.
Grundsätzlich wird viermal im Jahr eine Kostenrechnung erstellt, es sei denn der die Angelegenheit gibt Anlass zu einer Änderung. Die Zahlungsfrist beträgt 30 Tage nach Rechnungsdatum.